Bundesminister für Sport klassifiziert Zehnjährige in Spitzensportler und Amateure !

Posted On 19 Feb 2021
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§ 9 Abs 2 Z 1 erster Fall der 4. Covid-SchutzmaßnahmenVO erlaubt dem Spitzensport abgesehen von einem Präventionskonzept und Testungen ein ganz normales Training, während es allen anderen unter Berücksichtigung anderer Bestimmungen dieser Verordnung de facto gerade einmal möglich ist, im Freien auf einem Sportplatz ein sog. Individualtraining mit einem Trainer für einen Spieler abzuhalten.
 
Trotz anderslautender telefonischer Auskünfte – etwa auf der Bürger-Hotline des Sportministeriums – wissen wir mittlerweile, dass das Kabinett des Sportministeriums den Bundesliga-Vereinen sehr wohl schriftlich bestätigt hat, dass nicht nur die Profis, die Akademiespieler und die U-14(Jahrgang 2007), sondern auch deren Spieler ab dem Jahrgang 2010 und älter ab 11.2.2021 zur Kategorie „Spitzensportler“ im Sinne des § 3 Z 6  BSFG 2017 gezählt werden. Und nun auch ganz normal trainieren dürfen.
 
Das heißt zu deutsch, jedes Kind in der Sturm-, Salzburg-, Rapid-usw. U-11 ist ein Spitzensportler, alle anderen gleichaltrigen Kinder, von denen sicher hunderte in Österreich mindestens gleich viel Talent und Ehrgeiz haben, aber aus dem einen oder anderen (auch sportlich durchaus vertretbaren) Grund noch nicht bei einer U-11 mit Bundesligisten-Zugehörigkeit sind, zählen nicht dazu. Selbiges gilt für U-12  und U-13 Spieler. Kein Kriterium ist, wie etwa das JAZ in den gleichen Bewerben und überregionalen Begegnungen gegen diese Teams abschneidet. Da spielt es freilich auch keine Rolle, dass die Anzahl unserer Trainings und die Ausbildung unserer Trainer mindestens gleichwertig ist. Und selbst wenn dem nicht so wäre – wie bei Vereinen, die mehr in Richtung Breitensport gehen – wer gibt jemandem das Recht in Österreich zu sagen, jeder Zehnjährige aus dieser Mannschaft ist Spitzensportler und jeder aus der anderen Mannschaft nicht ?  Dieses Recht nimmt der Minister für Sport für sich in Anspruch – legitimerweise, oder ist es doch ein Amtsmissbrauch, weil er seine Befugnis wissentlich missbraucht und tausende von Kindern in diesem Alter und hunderte Vereine schädigt ?
 
(Martin Wolf, Obmann JAZ GU-Süd)